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AGB

AGB für evenswiss.ch – EVENSWISS GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der EVENSWISS GmbH (nachfolgend "EVENSWISS") gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend "Produkte") von EVENSWISS, insbesondere für Produkte, welche über die Website evenswiss.ch bezogen werden. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit EVENSWISS geschäftliche Beziehung pflegt.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, EVENSWISS hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.evenswiss.ch publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei EVENSWISS bezogen werden.

2. Keine Gewähr für Produktinformationen und Verfügbarkeitsangaben

EVENSWISS ist stets bemüht, die Kunden über die angebotenen Produkte und Dienstleistungen bestmöglich zu informieren. Jegliche Informationen über Produkte und Dienstleistungen, welche von EVENSWISS publiziert werden, sind aber ohne Gewähr und nicht als Zusicherung zu verstehen. Insbesondere kann für die Vollständigkeit und Aktualität der Informationen keine Haftung übernommen werden.

EVENSWISS legt grossen Wert darauf, die Verfügbarkeitsangaben sorgfältig zu pflegen und so korrekt wie möglich auszuweisen. Aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen oder durch fehlerhafte Lagerbestandsdaten kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind deshalb unverbindlich und ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern. Die Lieferung kann zudem gänzlich verunmöglicht werden, wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt oder geliefert werden kann. In diesem Fall tritt eine Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) gemäss Ziff. 9 der AGB ein.

3. Angebot

Die Angebote auf www.evenswiss.ch sind freibleibend und nicht als bindende Offerten zu verstehen. Ein Auftrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung via E-Mail oder durch die Auslieferung bzw. Abholung der bestellten Ware zustande. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit der Artikel / Produkte durch unsere Lieferanten oder Hersteller. Das Angebot von www.evenswiss.ch richtet sich primär an Endverbraucher. EVENSWISS behält sich daher vor, Bestellungen des Kunden insbesondere dann nicht anzunehmen, wenn nicht haushaltsübliche Mengen eines Artikels bestellt werden.

4. Preise

Alle Preise von www.evenswiss.ch verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (MWSt.). Diese werden netto in CHF (Schweizer Franken) ausgewiesen. Weitere Kosten (wie Versandkosten, Verpackungs-kosten, Zuschläge gemäss gewähltem Zahlungsmittel) werden separat ausgewiesen und zusätzlich verrechnet.

Für die Preisfestlegung gilt der Zeitpunkt der Bestellung. Nachträgliche Preisschwankungen während der Auftragsausführung werden nicht berücksichtigt. Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.

EVENSWISS kann Preisänderungen jederzeit ohne Vorankündigung vornehmen. Im Verkaufspreis sind keine Supportdienstleistungen inbegriffen.

5. Vertragsabschluss

Die Produkte, Dienstleistungen und Preise, die unter www.evenswiss.ch publiziert sind, gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der (auflösenden) Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe (von Seite von EVENSWISS).

Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald der Kunde über den Online-Shop, per Telefon oder E-Mail seine Bestellung aufgibt. Das Eintreffen der Bestellung bei einer Online-Bestellung wird dem Kunden mittels einer automatisch generierten Bestellungsbestätigung per E-Mail angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich erhältlich ist bzw. geliefert werden kann. Sie zeigt dem Kunden lediglich an, dass die abgegebene Bestellung bei EVENSWISS eingetroffen ist und somit der Vertrag zustande gekommen ist, welcher unter der auflösenden Bedingung der fehlenden Liefermöglichkeit steht.

Falls eine der oben genannten (auflösenden) Bedingungen eintritt, wird der Vertrag sofort und automatisch aufgelöst. Darüber wird der Kunde umgehend informiert. Falls die Übergabe des Produkts schon vorher erfolgt ist, fällt das Eigentum automatisch an EVENSWISS zurück und der Kunde ist zur Rückleistung (unter Rückzahlung des bezahlten Preises durch EVENSWISS) verpflichtet. Falls die Übergabe des Produkts noch nicht erfolgt ist, ist der Kunde weder zur Bezahlung des Kaufpreises noch zur Abnahme des Produktes verpflichtet. Infolge einer solchen Vertragsauflösung ist EVENSWISS nicht zu einer Ersatzlieferung verpflichtet.

6. Zahlungsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich, mit den zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen. Die aktuellen Zahlungsmöglichkeiten und die zugehörigen Konditionen sind unter www.evenswiss.ch publiziert.

Produkte, die dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von EVENSWISS.

7. Zahlungsverzug

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, die unter irgendeinem Titel geschuldet sind, sofort fällig, und alle Lieferungen ausgesetzt. EVENSWISS hält sich das Rücktrittsrecht vor. Diese Vertragsauflösung tritt automatisch und ohne Vorankündigung nach acht Tagen in Kraft, nachdem EVENSWISS dem Kunden erfolglos eine Zahlungsaufforderung hat zukommen lassen.

EVENSWISS kann ab der 3. Mahnung und den damit verbundenen Aufwänden eine Umtriebsgebühr von CHF 50.00 erheben.

Bei Zahlungsverzug des Kunden oder sonstiger vertraglicher Pflichtverletzung oder wenn EVENSWISS Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, behält sich EVENSWISS das Recht vor, entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten, bzw. die Geschäftsbeziehung aufzulösen.

8. Lieferung

Die Auslieferung erfolgt durch Versand und nur innerhalb der auf www.evenswiss.ch definierten Länder.

Die genannten Lieferfristen sind nur Richtwerte. Diese sind nicht verbindlich. Sollte eine Lieferfrist nicht eingehalten werden können, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich bekanntzugebenden Nachfrist von mindestens 30 Tagen von der getätigten Bestellung zurücktreten. Weitergehende Ansprüche kann der Kunde nicht geltend machen.

EVENSWISS kann bestätigte Bestellungen aufgrund äusseren, nicht beeinflussbaren, Umstände ohne Kostenfolge annullieren. EVENSWISS ist zu Teillieferungen berechtigt.

EVENSWISS kann für Lieferungen und Teillieferungen unterschiedliche Transportunternehmen beauftragen. EVENSWISS behält sich das Recht vor, bei Lieferungen an Destinationen, die vom Transporteur nicht direkt angefahren werden können (Bsp Zugang nur mit Berg- oder Seilbahn), die zusätzlichen Lieferkosten in Rechnung zu stellen.

9. Stornierung und Vertragsauflösung

Bestellungen bei EVENSWISS sind gemäss Ziff. 5 der AGB verbindlich und der Kunde ist zur Abnahme der Ware verpflichtet. Nachträgliche Änderungen und Stornierungen sind in gewissen Fällen möglich, liegen aber im Ermessen von EVENSWISS und können mit Umtriebs kosten verbunden werden (Umtriebs-entschädigung von 20% des Preises der bestellten Produkte oder mindestens CHF 60.00).

Falls der Kunde trotz Abnahmeverpflichtung die Produkte innerhalb von zwei Wochen nicht abnimmt, kann EVENSWISS den Vertrag auflösen (stornieren) sowie die Umtriebs kosten in Rechnung stellen. Im Falle einer Lieferverzögerung der EVENSWISS gemäss Ziff. 5 der AGB steht dem Kunden frühestens 30 Kalendertage nach dem vereinbarten Liefertermin das Rücktrittsrecht zu. Bei einer Stornierung aufgrund Nichtlieferung erstattet EVENSWISS dem Kunden den bezahlten Kaufpreis zurück.

10. Prüfpflicht des Kunden

Ausgelieferte Ware ist sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Allfällige Fehler oder Schäden (sichtbare sowie verdeckte) sind unmittelbar nach Erkennen, spätestens aber innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Sendung EVENSWISS mitzuteilen. Für das weitere Vorgehen bei der Schadenabwicklung muss die Sendung im Lieferzustand aufbewahrt werden. Beanstandete Produkte dürfen nicht verwendet werden.

Bei der Anlieferung durch ein Lieferunternehmen bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift die optische Unversehrtheit der Lieferung, sofern kein Vorbehalt vermerkt wird. In diesem Fall kann EVENSWISS keine Haftung für sichtbare Transportschäden übernehmen. Dies gilt nicht für verdeckte Mängel.

11. Umtausch und Rückgabe

Der Umtausch sowie die Rückgabe von Produkten sind grundsätzlich nicht möglich. Nur ausnahmsweise und nach Absprache mit EVENSWISS kann ein Umtausch oder eine Rückgabe erfolgen. Als Preisbasis für alle Rückgaben und Umtausche gilt der aktuelle Preis, der am Tage der Rückgabe oder des Umtausches gültig ist.

12. Rücksendungen wegen Mängeln

Falls der Kunde Produkte an EVENSWISS zurücksenden will, erfolgt diese auf Rechnung und Gefahr des Kunden an die Adresse von EVENSWISS (evenswiss.ch/wheretobuy)). Die Produkte sind in der Originalverpackung und fachgerecht verpackt sowie versichert einzuschicken. Der Rücksendung muss ein ausführlicher Fehlerbeschrieb und eine Kopie der Kaufrechnung beigelegt werden.

Rücksendungen, die keinem Kunden zugeordnet werden können, werden entsorgt.

13. Gewährleistung und Herstellergarantie

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, wobei EVENSWISS die Gewährleistung wahlweise durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, Wandelung oder Minderung erbringen kann.

Die Gewährleistung wird nur erbracht, sofern keine Ausschlussgründe wie Schäden durch falsche Lagerung, Eingriffe und Manipulationen sowie unbeeinflussbare äussere Umstände (höhere Gewalt) vorliegen.

14. Haftung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt, gegen EVENSWISS und gegen die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von EVENSWISS gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall ergeben, ist ausgeschlossen.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit EVENSWISS ist Zürich. Der Vertrag untersteht dem Schweizer Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)).

Juli 2013

GIFT CARDS

  • Gift cards are distributed in electronic form, in the form of an activation code of discount equal to the face value of Gift card.
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